Vereinspauschale 2024

Vereinspauschale 2024

Anträge können bis März gestellt werden

Regen. Ein wichtiger Termin für Sport- und Schützenvereine ist auch heuer wieder der 1. März. Das Datum markiert die Abgabefrist der Anträge auf Vereinspauschale für staatliche und Landkreis-Förderung 2024. „Die Anträge“, erläutert Doris Werner, Mitarbeiterin der Kreisentwicklung ARBERLAND, „müssen – wie gewohnt vollständig und mit allen Unterlagen – beim Landratsamt Regen eingereicht werden. Zum fertigen Paket gehören auch die Übungsleiterlizenzen. Neu ist die Möglichkeit, dass die Übungsleiterlizenzen als Kopie oder als digitaler Ausdruck dem Antrag beigelegt werden können. Das Formblatt ‚Erklärung zur Einreichung von Lizenzen‘ ist für die Beantragung nicht mehr notwendig. Die Übungsleiterlizenzen müssen jedoch eine Gültigkeit zum Stichtag 1. März aufweisen können. Sollte ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen,“ so Werner.

Antragsformulare, Richtlinien und eine Hilfestellung zum Antrag, sowie die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung finden Sie auf www.landkreis-regen.de/sportfoerderung/. Weiterführende Fragen beantwortet Frau Werner unter der Telefonnummer 09921/9605-4158.

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können Anträge, die nach dem 1. März eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden.

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